Der Unfallversicherungsschutz von Kindern in Schulen und Studierenden nach deutschem Recht kann sich auch auf die Teilnahme an Auslandsfahrten (z. B. Lehr- oder Studienfahrten, Skikurse internationale schulische und akademische Austauschprogramme, Hochschulexkursionen) erstrecken.
Unsere Broschüre "Sicher im Ausland: Informationen zum gesetzlichen Unfallversicherungsschutz für Schülerschaft und Studierende bei Auslandsaufenthalten" befindet sich derzeit in der Überarbeitung.