Regress

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Die finanziellen Mittel der gesetzlichen Unfallversicherungsträger werden nicht nur aus Beiträgen ihrer Mitgliedsunternehmen bestritten. Ein Teil der Einnahmen resultiert auch daraus, dass die gesetzlichen Unfallversicherungsträger sogenannte Regressansprüche verfolgen.

Was versteht man unter Regress?

Mit dem Regress - auch Rückgriff genannt - verlangt der Unfallversicherungsträger die Aufwendungen, die er zum Ausgleich der Folgen eines Versicherungsfalls gesetzlich erbringt, von den Verantwortlichen zurück.

Welche Personen können in Anspruch genommen werden?

Dritte

Rechtsgrundlage: § 116 SGB X

Erleidet eine versicherte Person infolge des Eintritts eines Versicherungsfalls (z.B. Wegeunfalls) einen erheblichen Personenschaden, löst dies Ansprüche gegen den Unfallversicherungsträger aus. Durch sämtliche Leistungen des Unfallversicherungsträgers verringert sich der bei der versicherten Person eingetretene Schaden. Dies soll dem Schädiger jedoch nicht zugutekommen. Gemäß § 116 SGB X gehen die der versicherten Person gegenüber dem Schädiger zustehenden Schadensersatzansprüche auf die Unfallversicherungsträger in Höhe der erbrachten Leistungen über.

Unternehmerinnen und Unternehmer

Rechtsgrundlage § 110 SGB VII

In den §§ 104 bis 107 SGB VII sind Haftungsprivilegierungen für Unternehmerinnen und Unternehmer sowie andere Personen geregelt. Nähere Informationen zur Haftungsablösung finden Sie hier.

Diese Haftungsprivilegierung greift jedoch nicht, wenn der Versicherungsfall vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Gemäß § 110 Abs. 1 SGB VII haften die in den §§ 104 bis 107 SGB VII genannten Personen gegenüber den Unfallversicherungsträgern für die infolge des Versicherungsfalls entstandenen Aufwendungen.

Was sind die Vorteile von Regresseinnahmen?

Die Refinanzierung der Leistungen führt zur finanziellen Entlastung der Unfallversicherungsträger und damit zur Beitragssenkung. Der Regress dient auch der Prävention. Dem Verursacher wird die Konsequenz seines Handelns deutlich gemacht, was zur Einhaltung von Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit beiträgt.