Im Bereich der UV der gewerblichen Wirtschaft, der UV der öffentlichen Hand sowie der Schüler-UV 2023 nahm die Zahl der eingegangenen Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit um 60,7 % auf 145.359 ab. Hier fällt erwartungsgemäß der Rückgang bei den Infektionskrankheiten ins Gewicht (- 228.755).
Im Jahr 2023 wurde bei 72.630 Fällen das Vorliegen einer Berufskrankheit anerkannt – dies sind 63,6 % weniger als im Vorjahr, aber immer noch fast doppelt so viele wie 2020. Allein bei den Infektionskrankheiten gab es 54.199 Anerkennungen. Bei 4.800 Fällen wurde eine Rente gewährt (- 1,9 %). In 77.086 Fällen (- 39,2 %) erfolgte eine Ablehnung, weil entweder keine entsprechende Gefährdung am Arbeitsplatz nachgewiesen oder kein Zusammenhang zwischen einer solchen Schädigung und der Erkrankung festgestellt werden konnte.
Als weiterer Indikator zur Beurteilung des BK-Geschehens werden seit 2021 Angaben zu Fällen erhoben, in denen erstmals eine Maßnahme nach § 3 BKV gewährt wurde. Das waren im Berichtsjahr 17.774 Fälle, 21,1 % weniger als im Vorjahr.
Darüber hinaus wurden 2.140 Todesfälle infolge einer Berufskrankheit gemeldet, 0,4 % weniger als im Vorjahr.
2022 | 2023 | Veränderung in % | ||
Anzeigen auf Verdacht einer BK | 370.141 | 145.359 | - | 60,73 |
Anerkannte Berufskrankheiten | 199.542 | 72.630 | - | 63,60 |
Neue BK-Renten | 4.893 | 4.800 | - | 1,90 |
BK-Verdacht nicht bestätigt | 126.748 | 77.086 | - | 39,18 |
Todesfälle infolge einer BK | 2.148 | 2.140 | - | 0,37 |
Erstmalige Gewährung einer § 3 BKV-Maßnahme | 22.516 | 17.774 | - | 21,06 |