Das ist ein Unfall am Arbeits-Platz.
Ein Beispiel:
Herr Meier arbeitet mit einer großen Säge.
Bei seiner Arbeit hat er sich an der Hand verletzt.
Er muss zum Arzt.
Die Berufs-Genossenschaft bezahlt die Behandlung beim Arzt.
Melden Sie den Arbeits-Unfall immer sofort bei Ihrem Vorgesetzten.
Wenn Sie eine Verletzung haben, werden Sie zu einer Durchgangs-Ärztin oder zu einem Durchgangs-Arzt geschickt.
Das sind spezielle Ärzte.
Sie kennen sich besonders gut mit Arbeits-Unfällen aus.
Sie schreiben einen Bericht über den Unfall für die gesetzliche Unfall-Versicherung.
Ein Wege-Unfall ist ein Unfall, der auf dem Weg zur Arbeit passiert.
Oder auf dem Weg von der Arbeit nach Hause.
Und wenn eine Arbeit-Nehmerin oder ein Arbeit-Nehmer Sachen für die Arbeit erledigen muss.
Ein Beispiel:
Frau Schulze ist auf dem Weg zur Arbeit mit dem Fuß umgeknickt.
Frau Schulze kommt ins Kranken-Haus.
Die Behandlung bezahlt die gesetzliche Unfall-Versicherung.
Eine Berufs-Krankheit bekommen Arbeit-Nehmerinnen und Arbeit-Nehmer durch ihre Arbeit.
Zum Beispiel: