FAQ zu Hitzearbeit

  • Was ist Hitze?

    Hitze bezeichnet in der Regel Temperaturen, die als unangenehm hoch empfunden werden. Wann genau man von "Hitze" spricht, hängt von verschiedenen Faktoren wie Lufttemperatur, Luftfeuchtigkeit, Luftgeschwindigkeit und Wärmestrahlung ab, aber auch der individuellen Wahrnehmung.

  • Was ist Hitzearbeit?

    Unter dem Begriff Hitzearbeit versteht man Tätigkeiten mit extremer Hitzebelastung, die zu einer besonderen Gefährdung für Beschäftigte führen können. Hitzearbeit ergibt sich aus der Kombination von klimatischem Einfluss, Arbeitsbekleidung, Arbeitsschwere und Arbeitsdauer.

    Eine alleinige jahreszeitlich bedingte hohe äußere Wärmebelastung stellt keine extreme Hitzebelastung dar. Das gilt ebenso für Tätigkeiten mit kurzfristig (im Minutenbereich) hoher Wärmebelastung wie beispielsweise bei einem Saunaaufguss, Kontrollgängen oder Probenahmen in hitzebelasteten Bereichen.

  • Welche Beanspruchungsfolgen hat Hitzebelastung?

    Bei extremer Hitze ist die Abfuhr der vom Körper erzeugten Wärme aufgrund äußerer Wärmebelastung erschwert. Hierdurch kann es zu einem Anstieg der Körperkerntemperatur kommen.

    Allgemeine Folgen der Hitzebelastung sind zunächst eine gesteigerte Beanspruchung des Herz-Kreislauf-Systems, ein erheblicher Flüssigkeitsverlust und ein Nachlassen der Aufmerksamkeit. Folgen können auch Hitzschlag, Hitzeerschöpfung, Hitzekrämpfe bis hin zum Hitzetod sein. In Arbeitsbereichen, in denen Hitzearbeit vorliegt, ist das Sicherstellen der ausreichenden Anzahl an betrieblichen Ersthelfern unerlässlich. Die Ausbildung zum betrieblichen Ersthelfer beinhaltet auch Erste Hilfe bei Beanspruchungsfolgen durch Hitze.

    Bei Vorliegen einer extremen Hitzebelastung im Sinne der AMR 13.1 ist eine arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) zu veranlassen. Weiteres hierzu ist der DGUV Empfehlung für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen – Hitzearbeiten zu entnehmen.

    Eine besondere gesundheitliche Gefährdung kann bei vorerkrankten Personen (z. B. Herzkreislauferkrankungen, Diabetes mellitus oder Suchterkrankungen) vorkommen. Daher ist die arbeitsmedizinische Vorsorge unerlässlich.

  • Wie erkenne ich, ob Hitzearbeit vorliegt?

    In einem ersten Schritt kann in einem Beobachtungsverfahren anhand einer Checkliste (PDF, 78 kB, nicht barrierefrei) beurteilt werden, ob Hitzearbeit möglicherweise vorliegt. In der AMR 13.1 und den DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen werden genauerer Verfahren beschrieben. Für eine genaue Analyse sind Messungen und eine Beurteilung nach DIN 33403-3:2011-07 erforderlich.

  • Was sind Maßnahmen wie bei Hitzearbeit?

    In den Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A3.5 werden bei Überschreiten der Raumtemperatur Maßnahmen wie bei Hitzearbeit gefordert. Durch die Kombination von schwerer körperlicher Arbeit, dem Tragen von Schutzkleidung, der Dauer der Arbeit und den unterschiedlichen Klimafaktoren (Temperatur, Feuchtigkeit, Luftgeschwindigkeit und Wärmestrahlung) können Arbeitsbedingungen entstehen, die Maßnahmen, wie bei Hitzearbeit erforderlich machen.

    Diese Maßnahmen können sein z. B.

    • Erhöhung der Luftgeschwindigkeit (z. B. durch Ventilatoren), Abschirmen der Wärmequelle
    • Aufenthaltsdauer reduzieren, Reduzierung der Arbeitsschwere, geeignete Arbeitskleidung zu Verfügung stellen (z. B. atmungsaktive Kleidung, Kühlkleidung), Zeiträume zum Abkühlen organisieren
    • Ausreichend Trinken (kalorienarme, alkoholfreie Getränke)
    • Arbeitsmedizinische Beratung anbieten/in Anspruch nehmen