Bei extremer Hitze ist die Abfuhr der vom Körper erzeugten Wärme aufgrund äußerer Wärmebelastung erschwert. Hierdurch kann es zu einem Anstieg der Körperkerntemperatur kommen.
Allgemeine Folgen der Hitzebelastung sind zunächst eine gesteigerte Beanspruchung des Herz-Kreislauf-Systems, ein erheblicher Flüssigkeitsverlust und ein Nachlassen der Aufmerksamkeit. Folgen können auch Hitzschlag, Hitzeerschöpfung, Hitzekrämpfe bis hin zum Hitzetod sein. In Arbeitsbereichen, in denen Hitzearbeit vorliegt, ist das Sicherstellen der ausreichenden Anzahl an betrieblichen Ersthelfern unerlässlich. Die Ausbildung zum betrieblichen Ersthelfer beinhaltet auch Erste Hilfe bei Beanspruchungsfolgen durch Hitze.
Bei Vorliegen einer extremen Hitzebelastung im Sinne der AMR 13.1 ist eine arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) zu veranlassen. Weiteres hierzu ist der DGUV Empfehlung für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen – Hitzearbeiten zu entnehmen.
Eine besondere gesundheitliche Gefährdung kann bei vorerkrankten Personen (z. B. Herzkreislauferkrankungen, Diabetes mellitus oder Suchterkrankungen) vorkommen. Daher ist die arbeitsmedizinische Vorsorge unerlässlich.