Rezertifizierung

Abbildung eines Zertifikats

Bild: IDMSC

Das Zertifikat verpflichtet geprüfte "Certified Disability Management Professionals" (CDMP) zu einer Qualitätssicherung. Um das Zertifikat ein weiteres Jahr nutzen zu können, müssen sie sich daher jährlich rezertifizieren lassen, so wie es in den Richtlinien zum CDMP (PDF, 240 kB, nicht barrierefrei) geregelt ist. Einen Leitfaden für die Zertifizierung und Qualitätserhaltung bilden hierbei die Kriterien für die Erhaltung des CDMP-Zertifikats (PDF, 49 kB, nicht barrierefrei) .

Rechtzeitig vor Ablauf der Jahresfrist fordert die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), welche die Prüfungsrechte für die CDMP-Qualifizierung und -Rezertifizierung besitzt, geprüfte Disability Managern schriftlich zur Rezertifizierung auf. Um das CDMP-Zertifikat zu behalten und weiter nutzen zu können, müssen dann bestimmte Voraussetzungen erfüllen werden:

  1. Nachweis über die Teilnahme an anerkannten Weiterbildungen im Disability Management
    Für eine erfolgreiche Rezertifizierung müssen im angegebenen Zeitraum (das Rezertifizierungsjahr beginnt mit Ablauf des auf den Prüfungsmonat folgenden Monat) Bildungsnachweise von mindestens 20 von der DGUV anerkannte Stunden nachgewiesen werden. Details hierzu finden Sie unter Anerkennung von Weiterbildungsveranstaltungen.
  2. Nachweis über regelmäßige Tätigkeiten im Disability Management/BEM
    Zusammen mit der Aufforderung zur Rezertifizierung übersendet das Disability Management Team der DGUV eine Arbeitgeberbescheinigung. Auf dieser lassen sich angestellte Disability Managern vom Arbeitgeber die regelmäßigen Tätigkeiten im Disability Management/BEM bestätigen. Selbständige Disability Managern fügen einen formlosen Tätigkeitsbericht bei.
  3. Zahlung einer jährlichen Verwaltungsgebühr
    Zusammen mit der Bestätigung des Erhalts des CDMP-Zertifikats für ein weiteres Jahr, erhalten CDMPler eine Rechnung in Höhe von 198,- Euro + MwSt. Die Zertifikatsverlängerung gilt vorbehaltlich der Begleichung dieser Rechnung.

Wurden alle erforderlichen Unterlagen eingereicht und entsprechen diese den Rezertifizierungsanforderungen, wird der Erhalt des CDMP-Zertifikats für ein weiteres Jahr bestätigt.

Aus verwaltungstechnischen Gründen sollen keine Unterlagen vorab an die DGUV übersandt werden.

Falls Sie Ihr Zertifikat zeitweilig oder langfristig nicht weiter nutzen, teilen Sie uns dies bitte umgehend mit. Spätestens jedoch bei der Aufforderung zur Rezertifizierung ist eine Fehlanzeige dringend erforderlich.