ODIN kümmert sich um die nachgehende arbeitsmedizinische Vorsorge von Personen, die während ihrer beruflichen Tätigkeit gegenüber krebserzeugenden/ keimzellmutagenen Stoffen und Gemischen exponiert waren oder bei denen eine berufliche Strahlenexposition bestand.
Ausgenommen sind die Expositionen und Tätigkeiten, die bereits von der Zuständigkeit der GVS erfasst werden. Die BG ETEM betreut außerdem die Strahlenexponierten in ihrem Zuständigkeitsbereich selbst.