Im März 2024 ist das Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung im Gesundheitswesen – kurz Digital-Gesetz – in Kraft getreten. Die gesetzliche Unfallversicherung ist hierin erstmals als ein zu berücksichtigender Player in das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch aufgenommen worden. Sie arbeitet jetzt an der Integration ihrer Prozesse in das vernetzte Gesundheitswesen.
Die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen sind neben ihren Aufgaben in der Prävention und Entschädigung auch Teil des Gesundheitswesens und somit auch von allen digitalen Anwendungen im Gesundheitsbereich betroffen. Auch wenn sie durchaus andere Anforderungen und Bedarfe als die Krankenkassen haben, ist es nur folgerichtig, dass die gesetzliche Unfallversicherung bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens nicht nur mitgedacht, sondern aktiv eingebunden wird. „Wir müssen Parallelstrukturen vermeiden, im Sinne der Patientinnen und Patienten, aber auch derjenigen, die die medizinischen Leistungen erbringen. Niemand möchte erhöhte Aufwände und mehr Bürokratie“, betont Dr. Edlyn Höller, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin der DGUV.
Ein Beispiel für digitale Anwendungen, die auch die gesetzliche Unfallversicherung betreffen, ist die neue elektronische Patientenakte – ePA. Sie wird ab dem 15. Januar 2025 allen Patienten und Patientinnen zur Verfügung stehen und über die ePA-App genutzt werden können. Das Befüllen der ePA wird ab diesem Zeitpunkt für die in der gesetzlichen Krankenversicherung zugelassenen Leistungserbringenden verpflichtend. Das bedeutet: Auch alle medizinischen Daten zu Versicherungsfällen der Unfallversicherung können in die ePA eingetragen werden. Das betrifft beispielsweise Daten zu neuen Arbeitsunfällen, es können aber auch ältere Daten nachgetragen werden. So sind alle Daten gebündelt verfügbar. Das schafft Transparenz gegenüber den Versicherten, die alle Daten einsehen können, ist aber auch hilfreich zum Beispiel bei Begutachtungen, weil keine Daten und Befunde übersehen werden können.
Das Beispiel zeigt deutlich, dass die gesetzliche Unfallversicherung von Anfang an in die Entwicklung von digitalen Anwendungen im Gesundheitsbereich eingebunden sein muss. „Wir müssen rechtzeitig alle Informationen zu Anwendungen und Weiterentwicklungen der Telematikinfrastruktur erhalten, damit unsere Bedarfe und damit auch die unserer Versicherten berücksichtigt werden können. Aber auch für unsere eigene Digitalisierungsstrategie müssen wir frühzeitig eingebunden sein“, erläutert Höller und ergänzt: „Wir möchten unseren Versicherten und Leistungserbringenden den Zugang zu den digitalen Anwendungen im Gesundheitswesen ermöglichen, damit es einfacher und schneller geht.“
Kommunikation im Medizinwesen – KIM Vor Kurzem startete KIM – ein sicheres E-Mail-Verfahren, welches unter anderem Papiernachrichten, Faxe und einfache E-Mails zwischen Unfallversicherungsträgern und Leistungserbringenden ablösen wird. Noch zu klären ist, ob auch die Rechnungslegung darüber zukünftig abgewickelt werden kann. Darin liegt ein erhebliches Automatisierungspotenzial für die Unfallversicherungsträger. |
Zum Artikel in DGUV Forum „Unfallversicherung als Partner im vernetzten Gesundheitswesen“