Industrial Security

Sicherheitsfunktionen an Maschinen und Anlagen vor Angriffen schützen

USB-Stick mit entferntem Gehäuse

Manipulierter USB-Stick als Einfallstor für Angriffe auf die Prozesssteuerung einer Maschine
Bild: IFA

Komponenten der funktionalen Sicherheit schützen das Leben und die Gesundheit bei der Arbeit an Maschinen und Anlagen. So kann etwa eine sichere Zuhaltung verhindern, dass Personen ein Schutztor zu einem gefährlichen Bereich einer Anlage oder Maschine öffnen. Damit Sicherheitsfunktionen von Steuerungen zuverlässig funktionieren können, muss allerdings auch die Steuerung selbst sicher sein - geschützt also vor Ausfall und Manipulation.

Die sicherheitsrelevanten Komponenten müssen daher

  • an ihre technische Umgebung (Netzwerke, Schnittstellen, Kommunikationsprotokolle etc.) angepasst,
  • gegen Manipulation abgesichert und
  • vor Angriffen geschützt

werden.

Der jährliche Lagebericht des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zeigt, welche Angriffe in welcher Häufigkeit beobachtet wurden. Die Berichte beschreiben unter anderem Angriffe auf Industriesteuerungen, die in der Lage sind. einen Hochofen in einem Stahlwerk in einen unkontrollierbaren Zustand zu versetzen oder eine Sicherheitssteuerung in einem Chemiewerk feindlich zu übernehmen.

Der Schutz vor Angriffen ist also gerade bei Komponenten der funktionalen Sicherheit zwingend notwendig.

Die DGUV setzt sich in verschiedenen Bereichen für eine wirkungsvolle Verbesserung der Situation ein:


Gesetzliche Regelungen

Maschinenverordnung: Verordnung (EU) 2023/1230 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2023 über Maschinen und zur Aufhebung der Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 73/361/EWG des Rates

Rechtsakt zur Cybersicherheit
Verordnung (EU) 2019/881 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über die ENISA (Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit) und über die Zertifizierung der Cybersicherheit von Informations- und Kommunikationstechnik und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 526/2013

NIS-Richtlinie
Richtlinie (EU) 2016/1148 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2016 über Maßnahmen zur Gewährleistung eines hohen gemeinsamen Sicherheitsniveaus von Netz- und Informationssystemen in der Union

NIS-2-Richtlinie
Richtlinie (EU) 2022/2555 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der Union, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 und der Richtlinie (EU) 2018/1972 sowie zur Aufhebung der Richtlinie (EU) 2016/1148

Cyber Resilience Act
Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über horizontale Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1020

Stellungnahme der DGUV
zum Verordnungsentwurf der Europäischen Kommission für ein neues Cyberresilienzgesetz

BSI TR-03183 Allgemeine Anforderungen und SBOM nach CRA

Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS) 1115 Teil 1
"Cybersicherheit für sicherheitsrelevante Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen"

Ansprechpartner

Jonas Stein, Dipl.-Phys.

Unfallprävention: Digitalisierung - Technologien

Tel: +49 30 13001-3555
Fax: +49 30 13001-38001


Christian Werner, M.Sc.

Unfallprävention: Digitalisierung - Technologien

Tel: +49 30 13001-3520
Fax: +49 30 13001-38001