Die sichere Gestaltung der Arbeitsplätze und Arbeitsstätten ist Grundvoraussetzung für ein sicheres und gesundes Arbeiten. Gerade in Hochschulen ist dies zum einen in Bezug auf Lehr- und Praktikumsveranstaltungen auch aufgrund der unterschiedlichen Anzahl der Teilnehmenden nicht immer einfach, zum anderen erfordern neue Forschungsthemen und –projekte oft eine völlig neue Umgebungsgestaltung. Bereits bei der Planung ist daher für Labor- und Praktikumsbereiche eine möglichst flexible Gestaltung und Ausstattung mit technischen Anlagen erforderlich.
Neben dem Baurecht der Länder sind insbesondere das Arbeitsstättenrecht, bauliche Anforderungen aus dem Regelwerk der Unfallversicherungsträger und häufig auch das Versammlungsstättenrecht anzuwenden. Vorrangig gilt jeweils die Rechtsvorschrift mit dem weitest gehenden Schutzziel.
Grundlagen für Planungen und Ansätze für die Gefährdungsbeurteilung gemäß Arbeitsstättenverordnung liefert die Branchenregel Hochschule im Kapitel "Arbeitsstätten in Hochschulen einrichten". Spezielle Hinweise zu einzelnen Arbeitsplätzen finden sich dann in den Kapiteln zu praktischen Lehrveranstaltungen oder Forschungstätigkeiten.
Gerade bei Tätigkeiten mit Gefahr- und Biostoffen können hohe Gefährdungen auftreten. Bau und Ausstattung der Laboratorien bestimmen die Sicherheit und die Tätigkeiten, die darin ausgeführt werden können. Grundlegende Informationen für Hochschulen und Forschungsinstitute bieten die Schriften zu chemischen und biologischen Laboratorien, die im FB Rohstoffe und chemische Industrie erstellt werden. Das Sachgebiet HSFE achtet darauf, dass auch hochschulspezifische Belange dort eingebracht werden.