Das benötigen Sie

Institutionskennzeichen (IK)

Das DALE-UV Verfahren ist IK-basiert. Dies bedeutet, dass jeder Leistungserbringende, auch Leistungserbringende in Krankenhäusern, Gemeinschaftspraxen und MVZ oder angestellte Leistungserbringende, ein eigenes, persönliches Institutionskennzeichen benötigen. Bitte teilen Sie Ihr IK vor dem ersten Versand Ihrem DGUV-Landesverband mit, damit Ihre Berichte korrekt verarbeitet und an die Unfallversicherungsträger weitergeleitet werden können.

Das Institutionskennzeichen wird mit dem „Erfassungsbeleg Institutionskennzeichen“ bei der „ARGE-IK“ beantragt oder ggf. geändert.

Dokument Datei
Erfassungsbeleg Institutionskennzeichen PDF (PDF, 365 kB, nicht barrierefrei)
Merkblatt für die Vergabe von Institutionskennzeichen PDF (PDF, 15 kB, nicht barrierefrei)

DALE-UV auditierte Praxis-/ Krankenhaussoftware

Softwarehersteller für Praxis-, Krankenhaussoftware und Abrechnungssysteme müssen die Umsetzung von DALE-UV in ihrem Softwaresystem mit der DGUV testen und sich entsprechend der aktuellsten Technischen Dokumentation auditieren.

Dokument Stand-Datum Datei
Übersicht der für DALE-UV 22.02.01 auditierten Softwarehersteller 16.10.2023 Datei (PDF, 112 kB, nicht barrierefrei) (nicht barrierefrei)

Übertragungsverfahren

Die Übertragung erfolgt per KIM (Kommunikation im Medizinwesen) einer Anwendung der TI (Telematikinfrastruktur).

Dokument Datei
Hinweise zu KIM Link