Das DALE-UV Verfahren ist IK-basiert. Dies bedeutet, dass jeder Leistungserbringende, auch Leistungserbringende in Krankenhäusern, Gemeinschaftspraxen und MVZ oder angestellte Leistungserbringende, ein eigenes, persönliches Institutionskennzeichen benötigen. Bitte teilen Sie Ihr IK vor dem ersten Versand Ihrem DGUV-Landesverband mit, damit Ihre Berichte korrekt verarbeitet und an die Unfallversicherungsträger weitergeleitet werden können.
Das Institutionskennzeichen wird mit dem „Erfassungsbeleg Institutionskennzeichen“ bei der „ARGE-IK“ beantragt oder ggf. geändert.
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Erfassungsbeleg Institutionskennzeichen | PDF (PDF, 365 kB, nicht barrierefrei) | |
Merkblatt für die Vergabe von Institutionskennzeichen | PDF (PDF, 15 kB, nicht barrierefrei) |
Softwarehersteller für Praxis-, Krankenhaussoftware und Abrechnungssysteme müssen die Umsetzung von DALE-UV in ihrem Softwaresystem mit der DGUV testen und sich entsprechend der aktuellsten Technischen Dokumentation auditieren.
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Übersicht der für DALE-UV 22.02.01 auditierten Softwarehersteller | 16.10.2023 | Datei (PDF, 112 kB, nicht barrierefrei) (nicht barrierefrei) |
Die Übertragung erfolgt per KIM (Kommunikation im Medizinwesen) einer Anwendung der TI (Telematikinfrastruktur).
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Hinweise zu KIM | Link |