Sommer, Sonne, UV-Strahlen – ein Zuviel davon kann zu einer Hautkrebserkrankung führen. Wie man sich am besten schützt, erklärt Claudine Strehl vom Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA).
Ja, definitiv. Der Klimawandel stellt auch den Arbeitsschutz vor große Herausforderungen. Uns bewegt die Frage, wie wir Beschäftigte vor möglichen Gefährdungen durch den Klimawandel schützen können. Gleichzeitig fehlt uns konkretes Wissen, welche Veränderungen lokal zu erwarten sind. Einige der Problematiken sind zwar grundsätzlich nicht neu, das Ausmaß jedoch schon. Hinzu kommt, dass Themen nun vermehrt zusammengedacht werden müssen, wie beispielsweise Hitze und UV-Strahlung. Sie sind zwar naturgemäß eng miteinander verbunden, wurden bisher jedoch isoliert betrachtet. Das führte dazu, dass sich Schutzmaßnahmen teilweise widersprechen. Um sinnvolle und praktikable Lösungen zu finden, müssen wir über den Tellerrand hinausschauen.
Wie kann das IFA helfen?
Das IFA hilft beispielsweise dabei, Risikogruppen zu identifizieren. Dazu schauen wir, welche Gefährdungen an verschiedenen Arbeitsplätzen diverser Branchen vorliegen und ob Schutzmaßnahmen notwendig sind. Dafür werden im Rahmen des GENESIS-UV-Messprojekts Daten zur beruflichen Exposition gegenüber UV-Strahlung gesammelt und ausgewertet.
Auf der anderen Seite evaluieren wir bereits bestehende Schutzmaßnahmen auf deren Wirksamkeit und Akzeptanz. Zu diesem Zweck führen wir Materialtests durch und entwickeln einen Prüfgrundsatz, der die Eignung von Sonnenschutzmitteln für den Einsatz im beruflichen Bereich sicherstellen soll.
Weißer Hautkrebs betriff vor allem Berufsgruppen, die im Freien arbeiten – auf dem Bau, in der Landwirtschaft oder in Gärten. Wie schützen sich diese Beschäftigten am besten?
Im Arbeitsschutz gibt es das gängige TOP-Prinzip: Technische vor organisatorischen vor persönlichen Maßnahmen. Das gilt auch beim Schutz vor UV-Strahlung. Demnach sollten Arbeitsbereiche mit starker Sonneneinstrahlung durch Zelte, Planen oder Schirme beschattet werden. Eine weitere Möglichkeit ist, die Arbeit umzuorganisieren, so dass Tätigkeiten im Freien zu Tageszeiten mit weniger intensiver UV-Strahlung durchgeführt werden. Darüber hinaus müssen Arbeitgebende ihren Mitarbeitenden Schutzkleidung zur Verfügung stellen – langärmelige Hemden, lange Hosen, Kopfbedeckungen mit breitem Rand und Sonnenbrillen. Die dann noch freibleibenden Hautstellen müssen durch Sonnenschutzmittel mit einem hohen bis sehr hohen Lichtschutzfaktor geschützt werden.
Wichtig sind auch regelmäßige Schulungen und Aufklärung der Mitarbeitenden über die Gefährdung. Viele Beschäftigte sind sich über das eigene Risiko nicht bewusst – es gibt hier noch viel Informationsbedarf. Dabei sollte zudem auf mögliche Schutzmaßnahmen eingegangen werden, am besten mit konkreten und branchenspezifisch passenden Beispielen. Eine Unterweisung ist Bestandteil der Arbeitsmedizinischen Vorsorge gemäß AMR 13.3, die jedoch noch viel zu selten angeboten und genutzt wird. Grundsätzlich sollte man das Risiko von weißem Hautkrebs ernst nehmen und sich schützen – im Job wie im Privatleben.
Könnte auch die Digitalisierung bei der Prävention von weißem Hautkrebs helfen?
Ich denke, dass die Digitalisierung hilfreiche Unterstützung bieten kann. Zum Beispiel können Beschäftigte über Apps über den aktuellen arbeitsplatzbezogenen UV-Index und die notwendigen Schutzmaßnahmen informiert werden. Zudem können Informationen zur Aufklärung auf digitalem Wege einfacher und weitestgehend barrierefrei an unterschiedliche Zielgruppen verbreitet werden. Im Rahmen der Hautkrebsfrüherkennung wird mittlerweile auf KI-Systeme zurückgegriffen, die dabei helfen sollen, Hautveränderungen frühzeitig zu erkennen.
Wie können Betroffene erste Symptome erkennen?
Die ersten Symptome können sehr unterschiedlich sein und entwickeln sich oft schleichend. Meist zeigen sie sich im höheren Alter, wenn das Immunsystem nicht mehr so stark ist. Zu den häufigsten Anzeichen gehören raue, schuppende Hautstellen, die nicht abheilen, aber auch rötliche Flecken, die bluten oder verkrusten. Solche Hautveränderungen sollte man frühzeitig von einem Hautarzt untersuchen lassen. Meist ist heller Hautkrebs gut behandelbar, wenn er frühzeitig erkannt wird.
2023 gab es 7.587 Verdachtsanzeigen und 3.517 als Berufskrankheit anerkannte Hautkrebserkrankungen durch natürliche UV-Strahlung.* Überwiegend betroffen sind Männer in den Berufen: Maurer, Baumaschinenführer, Dachdecker, Zimmerleute und Bautischler. Durchschnittlich sind die Personen bei der Anerkennung 72 Jahre alt. * Betroffene aus der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft sind in diesen Zahlen nicht enthalten. |