Unter dem Titel "A Union standing firm and united" hat die Europäische Kommission im Oktober letzten Jahres ihr Arbeitsprogramm für das Jahr 2023 vorgelegt. Das Programm umfasst 43 europapolitische Initiativen, die auch die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz betreffen. Im Fokus stehen die angestrebte Klimaneutralität der EU bis 2050, die psychische Gesundheit, sowie Plattformarbeit und Asbest.
Weit oben auf der Agenda steht der Green Deal mit dem Ziel, dass die EU bis 2050 klimaneutral wird. Alle wesentlichen Bereiche von Industrie, Wirtschaft, Landwirtschaft inklusive Lebensmittel- und Produktsicherheit sowie die Arbeitswelt werden von den klimaneutralen Maßnahmen umfasst. Angekündigt wird unter anderem die Anpassung der Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH-VO). Diese enthält Vorgaben, um die sichere Verwendung von Chemikalien zu fördern. "Im Grunde ein guter Ansatz, der im Detail aber sehr weitreichende Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft hätte", erläutert Ilka Wölfle, Direktorin der Europavertretung der Deutschen Sozialversicherung (mehr dazu im Interview ab Seite 2). Weiterhin ist geplant, das Vorhandensein von Asbest in Gebäuden zu überprüfen und zu registrieren.
Die Veränderungen der Arbeitswelt bieten viele Chancen, bergen aber auch Risiken. Das EU-Parlament forderte letztes Jahr die EU-Institutionen und Mitgliedstaaten auf, Wege zu finden, um die psychische Gesundheit am Arbeitsplatz zu verbessern. Die Europäische Kommission kündigte deshalb für 2023 eine EU-Strategie zur psychischen Gesundheit an. Im Rahmen einer laufenden Sondierung lädt sie potenzielle Interessenträger bis zum 15. Februar dazu ein, sich zu dieser Initiative zu äußern. Die Rückmeldungen sollen bei der Erarbeitung der Initiative berücksichtigt werden.
Auch bereits laufende Initiativen wie der Richtlinienvorschlag zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Plattformbeschäftigten stehen weiterhin auf der Agenda. Die DGUV begrüßt, dass alle Plattformbeschäftigten und alle digitalen Arbeitsplattformen innerhalb der EU erfasst werden sollen.
Ebenso, dass für die Bestimmung des Beschäftigtenstatus das tatsächliche Beschäftigungsverhältnis und nicht die vertragliche Vereinbarung maßgeblich sein soll. Der Kompromissvorschlag des EU-Parlaments wird demnächst erwartet. Inwieweit der Rat der Europäischen Union auf seiner nächsten Sitzung im März einen Kompromiss beschließen wird, ist derzeit noch unklar.
Bei der Richtlinie zum Schutz der Beschäftigten gegen Gefährdung durch Asbest am Arbeitsplatz wird ebenfalls Bewegung erwartet. Hier geht es insbesondere um die Absenkung der Arbeitsplatzgrenzwerte. "Heute stehen noch 78 Prozent der in den EU-Mitgliedstaaten anerkannten berufsbedingten Krebserkrankungen im Zusammenhang mit Asbest. Die Absenkung ist deshalb ein wesentlicher Beitrag für die effektive Prävention gegen berufsbedingte Krebserkrankungen.“, erklärt Wölfle und bekräftigt: „Mit unserer aktuellen Stellungnahme bringen wir uns in den Gesetzgebungsprozess ein und machen uns stark für wirksame Präventionsmaßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer!"
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